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Ambulante Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung.

Im folgenden finden Sie hierzu einige wichtige Informationen: PTV10  und Psychotherapeutische Versogungangebote

Sehen Sie sich die Informationen auf dieser Seite bitte sorgfälltig an.

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, können wir diese natürlich im persönlichen Gespräch ausführlich klären.

Sie finden die entsprechenden Patienteninformationen auch auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung.

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