Wer übernimmt die Kosten?
Bei uns können Sie als gesetzlich Versicherter und als privat Krankenversicherter behandelt werden.
Zudem ist es natürlich auch möglich die Kosten als Selbstzahler zu tragen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, falls Sie hierzu Fragen haben.
Die Kosten für die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, ohne dass eine Zuzahlung nötig wird. Sie brauchen hierfür keine Überweisung. Ihre elektronische Gesundheitskarte sollten Sie zur ersten Sitzung mitbringen. Im Rahmen eines ersten Gespräches (psychotherapeutische Sprechstunde) kann festgestellt werden, ob eine Psychotherapie für Sie geeignet ist oder ob es möglicherweise andere geeignete Maßnahmen für Ihr Anliegen gibt.
Als sogenannte Bestellpraxis berechnen wir für ausgefallene Sitzungen, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ein Honorar von € 56,-. Dieses Ausfallshonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
Die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie hängt von Ihrem jeweiligen Krankenversicherer und Ihrem Vertrag ab. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die Möglichkeit der Kostenübernahme und deren Voraussetzungen.
Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP):
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min./GOP 870 - Faktor 2,9) € 126,78
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min./GOP 870 - Faktor 3,5) nach 19:00 Uhr und am Wochendende € 153,01,-
Zu Beginn der Psychotherapie wird für die Erhebung der biografischen Anamnese einmalig ein Betrag von € 123,34 berechnet.
Als sogenannte Bestellpraxis berechnen wir für ausgefallene Sitzungen, die nicht mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ein Honorar von € 56,-. Dieses Ausfallshonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
Sie können die Kosten einer Psychotherapie natürlich auch komplett selbst übernehmen. Da Ihr Krankenversicherer hierbei nichts von der Psychotherapie erfährt, kann sich dies möglicherweise günstig auf den geplanten Abschluss anderer Versicherungen auswirken. Die Kosten einer Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Steuerberater.
Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP):
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min./GOP 870 - Faktor 2,9) € 126,78
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min./GOP 870 - Faktor 3,5) nach 19:00 Uhr und am Wochendende € 153,01,-
Zu Beginn der Psychotherapie wird für die Erhebung der biografischen Anamnese einmalig ein Betrag von € 123,34 berechnet.
Als sogenannte Bestellpraxis berechnen wir für ausgefallene Sitzungen, die nicht mindestens 48 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ein Honorar von € 56,-.
Die Kosten einer Paartherapie werden von den Krankenversicherern nicht übernommen und sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen.
Eine 50-minütige Sitzung kostet 140 Euro. Das Honorar für eine Doppelsitzung von 100 Minuten beträgt entsprechend 280 Euro (nach 19:00 Uhr und an Wochenenden erhöht sich das Honorar um 20 %).
Zu Beginn der Therapie ist es meist sinnvoll eine Doppelsitzung zu vereinbaren.
Die Kosten eines Coachings werden von den Krankenversicherern nicht übernommen und sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen.
Eine 50-minütige Sitzung kostet 135 Euro.